Zulassungsvoraussetzungen
Die körperlichen Anforderungen an Podologinnen und Podologen sind in der Regel gering. Die Arbeiten werden in wechselnder Körperhaltung sowohl im Stehen als auch im Sitzen ausgeübt. Beim Erkennen von pathologischen Veränderungen am Fuß ist die Fähigkeit zum genauen Beobachten wichtig. Die Behandlung erfordert Fingerfertigkeit und handwerkliches Geschick im Umgang mit den Feingeräten wie Skalpell, Nagelscheren, Pinzetten usw.
Formal setzt die Aufnahme an die Berufsfachschule den mittleren Schulabschluss oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie die gesundheitliche Eignung voraus. Wichtig sind auch hinreichende Deutschkenntnisse.
Es dürfen keine Allergien gegen Inhaltsstoffe von Desinfektionsmitteln bestehen. Die an dieser Ausbildung Interessierten sollten zudem kommunikative Fähigkeiten besitzen und auf ein gesundheitsbewusstes Verhalten Wert legen. Überempfindlichkeiten der Haut gegen chemische Stoffe müssen individuell medizinisch abgeklärt werden.
Sie wollen sich bewerben? Dann benötigen wir:
- Ein Anschreiben, aus dem hervorgeht, ob Sie sich für die Vollzeit- oder Teilzeitausbildung bewerben.
- Einen lückenlosen tabellarischen Lebenslauf.
- Den Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses (Kopie Schulabschlusszeugnis und ggf. Berufsabschluss).
- Ein ärztliches Attest. Darf nicht älter als 3 Monate zum Schulbeginn sein! (Kann nachgereicht werden).
- Ein Führungszeugnis. Darf nicht älter als 3 Monate zum Schulbeginn sein! (Kann nachgereicht werden).
Für nichtdeutsche Bewerber: Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.